Genehmigungen und Kontrollen
Unser Service für Sie
- Genehmigungen zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
- im Einzelfall nach § 18 Pflanzenschutzgesetz
- für den Einsatz auf Nichtkulturland nach § 12 (2) Pflanzenschutzgesetz
- zu Versuchszwecken nach § 10 a Pflanzenschutzgesetz
- Anzeigen für gewerbliche Anwender und Berater sowie für den Handel mit
Pflanzenschutzmitteln (§ 10 und § 24 Pflanzenschutzgesetz)
- Informationen und Auskünfte zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln sowie
zu rechtlichen Grundlagen im Pflanzenschutz
Aktuelle Informationen
- Bekämpfung der Herkulesstaude (Riesen-Bärenklau) (11.04.2012)
Die Herkulesstaude breitet sich auch in Nordrhein-Westfalen in den letzten Jahren stark aus. Aufgrund ihrer Gefährdung für den Menschen wird in bestimmten Bereichen bereits eine Bekämpfung durchgeführt. Dabei ist der gezielte Einsatz effektiver Methoden über mehrere Jahre notwendig.
- Möglichkeiten der Drahtwurmbekämpfung im Mais (15.03.2012)
Auch in diesem Jahr hat das Insektizid Santana die Zulassung gegen Starkbefall des Drahtwurms im Mais erhalten. Die Zulassung ist ausschließlich auf die Anwendung zur Bekämpfung des Drahtwurms in Mais beschränkt und gilt ab dem 16. März bis zum 13. Juli 2012.
- Neuordnung des Pflanzenschutzrechts - neues Pflanzenschutzgesetz (01.03.2012)
Als Konsequenz der Verabschiedung des EU - Pflanzenschutzpakets 2009 ist am 14.02.2012 das Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG) in Kraft getreten, gleichzeitig wurde das bisherige Pflanzenschutzgesetz aufgehoben.
- Staudenknöteriche - die unterschätzten Problempflanzen (02.09.2011)
Wurzelstücke im Boden genügen Staudenknöterichen, um sich an neuen Standorten zu etablieren. Erdbewegungen tragen daher wesentlich zur Ausbreitung der unterschätzten Problempflanzen bei.
- Aufzeichnungspflicht gemäß § 6 (4) Pflanzenschutzgesetz (01.12.2010)
Betriebsleiter eines landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Betriebes sind verpflichtet, Aufzeichnungen über die im Betrieb angewandten Pflanzenschutzmittel zu führen. Die Dokumentation kann über Schlagkarteien oder über ein einfaches Formular erfolgen.
- Merkblatt: Einsatz von Totalherbiziden im privaten Bereich (01.03.2010)
Auf versiegelten Flächen ist der Einsatz von Herbiziden und aller Mittel, die Unkraut abtöten, also auch sogenannter Hausmittel, verboten. Dieses Merkblatt für Käufer von Pflanzenschutzmitteln informiert mit Fotos, wo die Mittel eingesetzt werden dürfen.
Anträge und Anzeigen nach dem Pflanzenschutzgesetz
Information zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
Rechtsquellen
Ansprechpartner
- Müller, Peter, Telefon: 0228 / 703-2113
- Bracke, Susanne, Telefon: 02303 / 96161-87
- Reichel, Frank, Telefon: 0251 / 2376-914
- Schickhoff, Mechthild, Telefon: 0251 / 2376-630
- Weigand, Brigitte , Telefon: 0228 / 703-2114